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Verkehrsunfall & Schadenersatz

Aktualisiert: 6. Aug. 2020

Teil 1 – Welche Ansprüche haben Geschädigte?


Empfehlung Nummer eins: Beweise sammeln. Dies ist unbedingt notwendig, um Ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Neben Sachschäden sollten Sie auch auf Verletzungen achten, da unter anderem Schmerzensgeld eingefordert werden kann. Nicht außer Acht zu lassen, ist die Wertminderung eines Unfallautos, speziell wenn es sich noch um einen Neuwagen handelt.


Was muss ich direkt nach einem Unfall tun?

Versuchen Sie, ruhig zu bleiben und möglichst genau den Unfallhergang zu dokumentieren.

  • Erste-Hilfe-Leistung bei Verletzten

  • Unfallort absichern

  • Zeugen ausfindig machen

  • Unfallort und Schäden fotografieren

  • Unfallbericht ausfüllen / Daten der Beteiligten aufnehmen

  • Schadensmeldung an die Versicherung senden


Welche Ersatzansprüche kommen in Frage?

Alle durch den Unfall entstandenen Schäden, sind durch den Schuldtragenden bzw. durch seine Versicherung zu tragen. Darunter fallen

  • Körperverletzungen

  • Sachschäden am Fahrzeug

  • sonstige Kosten und Aufwände

die durch den Unfall entstanden sind.

Wie werde ich für Körperverletzungen entschädigt?

Für Heilungs- und Behandlungskosten, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt sind, muss der Unfallverursacher aufkommen.


Empfehlung Nummer zwei: Lassen Sie sich direkt nach dem Unfall medizinisch untersuchen.

Oft werden durch den Unfallschock etwaige Verletzungen nicht wahrgenommen bzw. können diese nach einer gewissen Zeit lebensbedrohlich werden – wie z.B. innere Blutungen.

Empfehlung Nummer drei: Führen Sie ein Schmerztagebuch. In diesem halten Sie fest, wann und wie lange Sie welche Art von Schmerzen hatten. Bei einem Unfall mit Körperverletzung erstellt ein Sachverständiger ein medizinisches Gutachten. Dieses umfasst die Verletzungen, den Heilungsverlauf und die Schmerzperioden.


Wofür kann ich als Geschädigter zusätzlich Ersatz verlangen?

Neben Behandlungskosten und Schmerzensgeld sind für folgende Schäden, Ersatz zu leisten:

  • Spät- und Dauerfolgen

  • geminderte Heiratschancen / Entgelt für Entstellung

  • Verdienstentgang

  • Pflegekosten und sonstiger Mehrbedarf

  • Im Falle des Todes: Trauerschaden der Hinterbliebenen

  • Unterhaltszahlungen für Hinterbliebene


In unserem nächsten Blog behandeln wir die Sachschäden rund um das Fahrzeug.

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