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Tatort Internet – Kriminalität im Netz explodiert

Aktualisiert: 17. Juli 2020



ORF 2 Sendung Thema vom 23.9.2019 um 21.10 Uhr

Tatort Internet – Kriminalität im Netz explodiert


Cyber-Versicherungen Teil II


Die Fälle von Cyberattacken steigen stetig. Ein Klick auf einen falschen Link oder einem E-Mail-Anhang kann weitreichende Folgen haben. Laut dem „Cyber Readiness Report 2019“ zählen Viren und Würmer zu den häufigsten Schadenursachen gefolgt von Datenschutz-verletzungen, die einen Verlust von Kunden- oder Mitarbeiterdaten zur Folge haben.


Künstliche Intelligenz, Digitalisierung und Vernetzung schreiten auch in Produktions- und Fertigungsbetrieben voran. Fertigungszentren, Maschinen, Geräte oder Werkzeuge werden automatisch gesteuert. Dabei werden Daten über Netzwerke gesendet, mittels IP-basierte Protokolle empfangen und verarbeitet. Schlagwort Industrie 4.0! Fatal wäre es, wenn diese Daten gehackt und Systeme lahmgelegt werden. Für die Gesundheit der Mitarbeiter besteht dann ein erhöhtes Risiko, wenn sie mit Maschinen eng zusammenarbeiten, wie es eben bei der sogenannten Mensch-Roboter-Kollaboration der Fall ist.


Wie bereits im Teil I erläutert, ist die Basis der betrieblichen Sicherheit, nur durch verstärkte Maßnahmen innerhalb der Informationssicherheit zu gewährleisten und wird durch ein versicherungstechnisches Konzept ergänzt. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Cyber-Versicherung, doch wie funktioniert sie?


Cyber-Versicherungen stellen eine Kombination aus Eigenschaden- und Fremdschaden-Versicherung (Haftpflicht) dar. D.h. sie deckt auch zwei getrennte Risikosituationen ab. Versichert sind die elektronischen Daten und das IT-System des versicherten Unternehmens gegen unrechtmäßige Offenlegung, Beschädigung, Zerstörung, Veränderung oder Blockierung sowie Missbrauch. Vom Versicherungsumfang ist die Software, Programme, Server, mobile Lösungen, das Intra- und Extranet sowie die Website umfasst. Die Sparte Haftpflicht umfasst die Verletzung des Datenschutzgesetzes, der Persönlichkeitsrechte sowie der gesetzlichen bzw. vertraglichen Geheimhaltungspflichten.


Je nach Anbieter gibt es aber wesentliche Unterschiede bezüglich der Versicherungs-bedingungen sowie des Versicherungsumfangs.


Was deckt die Cyber-Versicherung? Je nach Wording des Versicherer sprechen wir von Leistungen in folgenden Fällen:

  • Datenverlust

  • Datenschutzverletzungen

  • Hackerangriffe

  • Erpressungen durch Hacker

  • Persönlichkeitsverletzungen/Rufschädigung

  • Verletzung geistiger Eigentumsrechte

  • Ausspähen von Daten/Geschäftsgeheimnissen

  • Ertragsausfälle durch Betriebsunterbrechungen

Worauf sollte man bei einer Cyber-Versicherung achten?

  • Einschränkung des örtlichen Geltungsbereichs

  • Einschränkung auf elektronisch gespeicherte Daten

  • Voraussetzung, IT muss stets am Stand der Technik sein

  • Passwortkriterien werden vorgeschrieben

  • Ausschluss Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • Keine unbegrenzte Rückwärtsdeckung

  • Cloud-Computing muss mitversichert gelten

  • DOS-Angriffe und DDOS-Attacken müssen versichert sein


Mehr Informationen über Cyber-Versicherungen können Sie hier über das Kontaktformular beantragen.

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