top of page
Maschinenschreiben

Manager- & Organ Versicherungen

 

Manager- & Organ Versicherungen:

  • D&O-Versicherung

Die sogenannte D&O-Versicherung ist eine reine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und wird als Berufshaftpflichtversicherung für Organe von Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Stiftungen etc. eingesetzt. Sie deckt Haftpflichtansprüche gegen Unternehmensleiter (wie Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat etc.) wegen eines Fehlverhaltens, das Sie in in Ausübung der versicherten Tätigkeit begangen haben.

Der Manager bzw. das Organ haftet persönlich, aufgrund zivilrechtlicher Grundlagen, unbegrenzt mit seinem Privatvermögen und zwar gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung) als auch gegenüber außenstehenden Dritten, meistens Gläubigern (Außenhaftung). Des Weiteren besteht auch das Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung (Solidarhaftung). D.h. jedes Organ haftet also nicht nur für seine eigene Pflichtverletzung, sondern auch für jene der anderen Organmitglieder.

  • Universal-Straf-Rechtsschutz

Der Universal-Straf-Rechtsschutz bietet Unternehmen bzw. deren Organe über den Straf-Rechtsschutz nach Art. 20 ARB hinaus im beruflichen Bereich eine umfassende Absicherung vor möglichen Haft- und Geldstrafen sowie hohen Verteidigungskosten. Weiters zeichnet er sich durch spezielle Deckungsbausteine wie z.B. die Kostenübernahme für selbst beauftragter Sachverständige aus.

  • Manager-Rechtsschutz

Als Unternehmensleiter treffen Sie in Ihrer täglichen Arbeit ein Vielzahl von Entscheidungen. Dabei kann es schnell auch mal zu einer Fehlentscheidung kommen, welche unter Umständen nicht nur das Unternehmen gefährdet, sondern auch Sie persönlich existenziell bedroht. Das Risiko von Managern, persönliche Verantwortung in strafrechtlicher, aber auch in zivilrechtlicher Hinsicht tragen zu müssen, nimmt stetig zu.

So kann ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer bereits aufgrund eines bloßen Verdachts eingeleitet werden oder aber auch das Fehlverhalten der Mitarbeiter zu einer strafrechtlichen Verfolgung gegen ihn führen um nur einige Beispiele zu nennen.

bottom of page