Versicherung & Risikomanagement
Wir wollen den Teufel nicht an die Wand malen oder unnötig Geld für Versicherungen ausgeben, die vielleicht jemand anderer braucht, Sie jedoch nicht. Jedes Unternehmen hat Risikobereiche, die von der Branche und Tätigkeit abhängen.
Risiken zu minimieren ist eine Art des Schutzes. Sich gegen gewisse Ereignisse zu versichern ist eine andere Art. Was, wo, wie Sinn macht ist eine individuelle Entscheidung, die wir gemeinsam für Ihre Ansprüche treffen werden.
Betriebliche Versicherungen
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Betriebshaftpflicht:
Wo Menschen arbeiten, passieren auch immer wieder Schäden. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schäden, die im Verantwortungsbereich Ihres Unternehmens liegen. Damit Sie vor solchen Schäden geschützt sind, bedarf es der richtigen Deckung, wie z.B. Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht oder Produkthaftpflicht.
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Betriebsversicherung:
Egal ob es sich um die Absicherung von Gebäuden, Maschinen und Technik, das Warenlager handelt – bei Betriebsversicherung wählen Sie in gemeinsamer Absprache mit uns den notwendigen Versicherungsschutz.
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Betriebsunterbrechung (BU):
Die BU-Versicherung übernimmt das gesamte Unterbrechungsrisiko durch Sachschäden wie z.B. Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl und schützt somit vor den finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung.
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Betriebsunterbrechung freiberuflich Tätige (BUFT):
Durch unvorhersehbare Ereignisse, wie Krankheit oder Unfall aber auch durch Feuer oder einem Einbruch in ihr Unternehmen kann es zu einem Ertragsausfall kommen. Ein längerer Stillstand führt früher oder später zu einer Bedrohung des Fortbestandes ihres Unternehmens.
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Betriebs-Rechtsschutz:
Jedes Unternehmen kann - genau wie jede Privatperson - auch ohne Eigenverschulden in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. Solche Streitfälle sind auf verschiedensten Gebieten mit unterschiedlichsten Personen wie Produzenten, Lieferanten, sonstige Geschäftspartner, Konsumenten und mehr denkbar.
Manager- & Organ Versicherungen:
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D&O-Versicherung
Die sogenannte D&O-Versicherung ist eine reine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und wird als Berufshaftpflichtversicherung für Organe von Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Stiftungen etc. eingesetzt. Sie deckt Haftpflichtansprüche gegen Unternehmensleiter (wie Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat etc.) wegen eines Fehlverhaltens, das Sie in in Ausübung der versicherten Tätigkeit begangen haben.
Der Manager bzw. das Organ haftet persönlich, aufgrund zivilrechtlicher Grundlagen, unbegrenzt mit seinem Privatvermögen und zwar gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung) als auch gegenüber außenstehenden Dritten, meistens Gläubigern (Außenhaftung). Des Weiteren besteht auch das Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung (Solidarhaftung). D.h. jedes Organ haftet also nicht nur für seine eigene Pflichtverletzung, sondern auch für jene der anderen Organmitglieder.
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Universal-Straf-Rechtsschutz
Der Universal-Straf-Rechtsschutz bietet Unternehmen bzw. deren Organe über den Straf-Rechtsschutz nach Art. 20 ARB hinaus im beruflichen Bereich eine umfassende Absicherung vor möglichen Haft- und Geldstrafen sowie hohen Verteidigungskosten. Weiters zeichnet er sich durch spezielle Deckungsbausteine wie z.B. die Kostenübernahme für selbst beauftragter Sachverständige aus.
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Manager-Rechtsschutz
Als Unternehmensleiter treffen Sie in Ihrer täglichen Arbeit ein Vielzahl von Entscheidungen. Dabei kann es schnell auch mal zu einer Fehlentscheidung kommen, welche unter Umständen nicht nur das Unternehmen gefährdet, sondern auch Sie persönlich existenziell bedroht. Das Risiko von Managern, persönliche Verantwortung in strafrechtlicher, aber auch in zivilrechtlicher Hinsicht tragen zu müssen, nimmt stetig zu.
So kann ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer bereits aufgrund eines bloßen Verdachts eingeleitet werden oder aber auch das Fehlverhalten der Mitarbeiter zu einer strafrechtlichen Verfolgung gegen ihn führen um nur einige Beispiele zu nennen.
KMU Spezial-Produkte
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Warenkredit-Versicherung
Die Warenkreditversicherung ist eine von vielen Firmen unterschätzte Absicherung und unserer Meinung nach auch ein unerläßliches Instrument im Zahlungswesen. So werden Gebäude z.B.: gegen Feuer oder Sturmschäden versichert, der Firmenfuhrpark umfasst auch eine Kasko-Versicherung usw. aber wer versichert Ihre erbrachten Leistungen in Form der erstellten Rechnung? Konkret gefragt, wie sichern Sie sich gegen Forderungsausfällen ab?
Der Leistungsumfang der Versicherung umfasst die Absicherung von Forderungsausfällen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers.
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Garantie-Versicherung
Die Garantie-Versicherung ist das Pendant zum Avalkredit.
Leider hat die Garantieversicherung noch nicht jene Marktdurchdrungenheit wie der Avalkredit. Denn sie besitzt einen großen Vorteil. Die Garantie-Versicherung belastet nicht Ihre Kreditlinie und somit auch nicht Ihren finanziellen Spielraum. Der Versicherer übernimmt als Garant die Haftung für eine Verbindlichkeit Ihrerseits gegenüber einem Dritten.
Je nach Bedarf ist die Garantieversicherung als Deckungsrücklass, Haftrücklass, Gewährleistung oder Vertragserfüllung verwendbar.
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Technische Versicherungen
Mittels der o.a. Versicherung können Baugeräte, Maschinen, Forstmaschinen als auch landwirstschaftliche Maschinen wie Erntemaschinen oder Mähdrescher etc. versichert werden.
Die Versicherung kann quasi als Kasko-Versicherung angesehen werden und umfasst Schäden je nach Anbieter wie unvorhergesehene eintretende Sachschäden, durch z. B. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Material- oder Ausführungsfehler, Über- oder Unterdruck etc. oder Naturgewalten, Brand uvm.
Egal ob im Handwerksbetrieb, im Industriebetrieb oder in der Landwirtschaft, ein Ausfall der benötigten Maschine durch Beschädigung, Totalausfall, Diebstahl etc. kann große Auswirkungen, sprich finanzielle Belastungen, mit sich bringen.
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Waren-Transportversicherung
Die Transportversicherung ist vermutlich die älteste Versicherungssparte der Welt.
Gemäß Definition handelt es sich bei der Transportversicherung um eine Schadenversicherung, welche mit einem Transportmittel, mit transportierten Gegenständen oder einer Reise in Verbindung steht und in der Regel eine Vielzahl von Gefahren deckt, die während der Dauer der Bewegung, der Bewegungsbereitschaft oder der Aufbewahrung vorhanden sind.
Im Rahmen der Waren-Transportversicherung werden Güter „aller Art“ zu Land, zu Wasser und in der Luft versichert.
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Maschinenbruch- bzw. Maschinenbruch-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Für viele Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe sind die Produktionsmaschinen, welche die Fertigung und Herstellung der Produkte übernehmen, Existenzgrundlage und Hauptkapital. Speziell, wenn es sich um Einzelanfertigungen handelt. Diese kosten Geld, manchmal auch sehr viel Geld.
In der Regel deckt die Versicherung die Schadensfälle an den eigenen Maschinen ab. D.h., sie bietet Versicherungsschutz für „technische Gefahren“ wie Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler, aber auch für Schäden, die durch Bedienungsfehler, Betriebsunfälle oder Böswilligkeit an den versicherten Maschinen entstehen.
Die Maschinenbruch-Betriebsunterbrechungs-Versicherung ersetzt den dadurch entstandenen Ertragsausfall.
Betriebliche Alters- & Risikovorsorge
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Direkte Leistungszusage für Geschäftsführer oder Vorstände
Geschäftsführende Gesellschafter transferieren damit Firmenvermögen in ihr Privatvermögen. Also für ihre eigene Pension!
Im Vordergrund der BAV steht das Bestreben mit einer angemessenen Pensionsvorsorge einerseits enorme Pensionslücken zu schließen, siehe Thema Höchstbeitragsgrundlage, da für höhere Gehälter kein „Pensionsersatz“ existiert. Und andererseits, ehemalige Betriebsausgaben wie z.B.: Firmenauto, Firmenhandy, Geschäftsreisen, Geschäftsessen etc. durch eine Firmenpension nun auch in der Pension leistbar zu machen.
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Direkte Leistungszusage für Schlüsselkräfte
Die direkte Leistungszusage als alternatives Entlohnungsmodell für bestimmte Mitarbeiter des Unternehmens.
Hier verspricht das Unternehmen mittels einer schriftlichen Vereinbarung, der Pensionszusage, der Schlüsselkraft für eine Firmenpension aufzukommen. Speziell für Mitarbeiter, die mit ihrem Know-how das „Überleben“ des Unternehmens sichern und deren Verlust eine große Lücke hinterlassen würde wie z.B.: der Prokurist, der CFO, der Vertriebsleiter oder auch der beste Verkäufer im Team. Sie motivieren und belohnen damit die Schlüsselkräfte und „schützen“ diese, durch die Bindung ans Unternehmen, auch vor dem Mitbewerb, wodurch letztendlich wiederum Wettbewerbsvorteile für das Unternehmen entstehen.
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Zukunftssicherung gem. §3 Z15 EStG:
Unter Zukunftssicherung sind Ausgaben des Arbeitgebers für Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen zu verstehen. Voraussetzung für eine Zukunftssicherung ist ein Produkt mit einer entsprechenden Risiko-Komponente (Krankheit, Pflege, Invalidität oder Tod des Arbeitnehmers) oder eine entsprechende Altersvorsorge bzw. Pensionsvorsorge.
Speziell für bestimmte Dienstnehmergruppen wie Arbeiter oder Außendienstmitarbeiter ist die Unfall-versicherung als eine Variante der Zukunftssicherung empfehlenswert. Seit kurzem ist es auch die Pflegevorsorge als Modell der Zukunftssicherung möglich.
Die steuerfreie Zukunftssicherung ist ein attraktives „Steuerzuckerl“. Sie bringt für beide Seiten Vorteile. Der Arbeitgeber erspart sich Nebenkosten und der Arbeitnehmer bekommt unterm Strich netto mehr heraus, weil Abgaben und Steuern wegfallen. Ein zufriedener Arbeitnehmer steigert auf lange Sicht die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und schafft eine ideale Basis, um wirtschaftliche Herausforderungen annehmen zu können.
Für alle Betriebe die steuerliche Begünstigungen (EUR 300,- pro Jahr pro MitarbeiterIn) ausnützen wollen.
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Abfertigung "ALT" - die Auslagerungsversicherung
Jeder Arbeitnehmer mit einem Dienstverhältnisbeginn vor dem 1.1.2003 hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Abfertigung. Es gilt daher die beste Möglichkeit der Liquiditätsvorsorge für Ihr Unternehmen zu finden. Denn erhebliche Liquiditätsengpässe können entstehen, wenn Abfertigungsansprüche ohne Vorsorge auf Ihr Unternehmen zukommen.
Bei der Auslagerungsversicherung werden die Ansprüche in eine klassische Erlebensversicherung mit garantierter Mindestverzinsung und variabler Gewinnbeteiligung ausgelagert. In den Folgejahren fällt somit nur die laufende Prämie an.
Die Versicherungsprämien gelten bis zur Höhe der steuerlichen Rückstellungen als Betriebsausgaben. Die Versicherungsleistung wird direkt an den Mitarbeiter ausbezahlt. Der Arbeitgeber erhält die auf die Abfertigung entfallende Lohnsteuer zur Weiterleitung an das Finanzamt. Weiters bleiben dem Arbeitgeber die über das Ausmaß der Abfertigungsverpflichtung hinausgehenden Überschüsse aus der Versicherungsleistung. Somit können die Ansprüche aus der alten Abfertigungsregelung aus dem Unternehmen ausgelagert werden. Alternativ kann auch eine Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung in Betracht gezogen werden.
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Abfertigung "NEU" - die Mitarbeitervorsorgekasse
Seit 2003 hat jeder Dienstnehmer, egal ob er selbst kündigt oder gekündigt wird, Anspruch auf eine Abfertigung. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, in eine Vorsorgekasse einzuzahlen. Wobei diese frei auswählbar ist. Die Beiträge werden gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen über die Gebietskrankenkasse einbezahlt und von dieser an die von Ihnen gewählte Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) weitergeleitet.
Damit steht das gesamte Abfertigungsrecht auf neuen Beinen. Sämtliche Abfertigungsansprüche für nach dem 1.1.2003 eingestellte Mitarbeiter sind nur mehr über die MVK abzuwickeln.
Die am Markt befindlichen MVKs liefern je nach Höhe der Verwaltungskosten, der Vermögensverwaltungskosten oder der Veranlagungsergebnisse unterschiedliche Erträge. Eine regelmäßige Prüfung wäre daher angebracht.
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Geschäftsreise-Versicherung
Geschäftsreisen von Mitarbeitern stehen bei manchen Jobs an der Tagesordnung.
Das Risiko einer Dienstreise sollte man als Arbeitgeber nicht unterschätzten. Er haftet nämlich für seine Dienstnehmer während der Geschäftsreise. Die gesetzliche Haftung beruft sich dabei z.B.: auf §130 ASVG oder §1014 ABGB oder auch nach §2 Abs. 3 AVRAG, da der Arbeitnehmer bei Unfall oder Krankheit Anspruch auf medizinische Versorgung nach inländischem Niveau hat. Ohne einer entsprechenden Reiseversicherung für Mitarbeiter kann das sehr teuer werden.
Moderne Versicherungen:
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Cyber-Versicherung
Es sind längst nicht mehr die großen, internationalen Unternehmer die von Cyberattacken betroffen sind. In Österreich kam es 2016 zu rund 13.000 Cyberangriffen. Die Dunkelziffer wird wohl noch weitaus höher liegen...
Dabei sind es unterschiedliche Geschäftsmodelle, an denen sich Kriminelle bedienen. Denken Sie an Hotels und Online-Buchungen, wie "schmerzhaft" hier die Unterbrechung des Geschäftsporzesses der Buchung für das Unternehmen sein könnte oder an eine Fertigungsstraße eines produzierenden Betriebes.
Überall dort, wo die Digitalisierung voranschreitet, kann aufgrund fehlender Sicherheitsmaßnahmen das Internet zum Eingangstor für Cyberangriffe werden. Hackerattacken, Datenklau, Erpressungen, Zahlungsbetrug, Identitätsmiss- brauch... die Aufzählung liese sich noch weiterführen.
Die Cyberversicherung bietet Ihnen eine Eigenschadendeckung, versichert die Betriebsunterbrechung wegen Datenverlust und liefert ihnen auch noch eine Drittschadendeckung (in diesem Zusammenhang dürfen wir auf die Datenschutz-Grundverordnung verweisen) !
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Vertrauensschaden-Versicherung (VSV)
Wirtschaftskriminalität kann die finanzielle Stabilität und die Zukunft Ihres Unternehmens gefährden. Dazu gehören Unterschlagung, Veruntreuung, Betrug, Computerkriminalität, Fälschungen oder auch der Diebstahl von Firmeneigentum durch Ihre Mitarbeiter.
Auch wenn diese Schäden teilweise durch oder mittels Internet erfolgen, hat dies nichts mit dem Thema Cyber-Crime zu tun. Beim Vertrauensschaden steht die vorsätzliche strafbare Handlung im Vordergrund. Und hier setzt der Versicherer an, er versichert Vermögensschäden die dadruch verursacht wurden.
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Shitstormdeckung
Eine Shitstormdeckung als "stand-alone" Produkt wird im Jahr 2018 in Österreich von keiner einzigen Versicherung angeboten. Aktuell findet man sie nur als Zusatzbaustein in diversen Deckungsbereichen wie z.B.: in einer Cyber-Versicherung oder in einer Wirtschaftskriminalitäts-Polizze.
Ein Reputationsschaden ist dann eingetreten, wenn durch Berichterstattung in den Medien die Glaubwürdigkeit und das entgegengebrachte Vertrauen in das jeweilige Unternehmen erschüttert wurde.
Der Versicherer erstattet im Schadenfall die Kosten für einen Dienstleister, welcher beauftragt wird, um einen eingetretenen Reputationsschaden zu mindern. Zur Wiederherstellung der Reputation des Unternehmens steht eine begrenzte Versicherungssumme eine sogen. "Erste Risiko Summe" zur Verfügung.
Für den Reputationsschaden selbst besteht kein Versicherungsschutz.