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Versicherungsvertreter

Sach- und Ertragsausfall

 

Klassische Risiken

  • Betriebshaftpflicht:

Wo Menschen arbeiten, passieren auch immer wieder Schäden. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schäden, die im Verantwortungsbereich Ihres Unternehmens liegen. Damit Sie vor solchen Schäden geschützt sind, bedarf es der richtigen Deckung, wie z.B. Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht oder Produkthaftpflicht.

  • Betriebsversicherung: 

Egal ob es sich um die Absicherung von Gebäuden, Maschinen und Technik, das Warenlager handelt – bei Betriebsversicherung wählen Sie in gemeinsamer Absprache mit uns den notwendigen Versicherungsschutz.

  • Betriebsunterbrechung (BU): 

Die BU-Versicherung übernimmt das gesamte Unterbrechungsrisiko durch Sachschäden wie z.B. Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl und schützt somit vor den finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung.

  • Betriebsunterbrechung freiberuflich Tätige (BUFT):

Durch unvorhersehbare Ereignisse, wie Krankheit oder Unfall aber auch durch Feuer oder einem Einbruch in ihr Unternehmen kann es zu einem Ertragsausfall kommen. Ein längerer Stillstand führt früher oder später zu einer Bedrohung des Fortbestandes ihres Unternehmens.

  • Betriebs-Rechtsschutz: 

Jedes Unternehmen kann - genau wie jede Privatperson - auch ohne Eigenverschulden in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. Solche Streitfälle sind auf verschiedensten Gebieten mit unterschiedlichsten Personen wie Produzenten, Lieferanten, sonstige Geschäftspartner, Konsumenten und mehr denkbar.

  • Warenkredit-Versicherung

Die Warenkreditversicherung ist eine von vielen Firmen unterschätzte Absicherung und unserer Meinung nach auch ein unerläßliches Instrument im Zahlungswesen. So werden Gebäude z.B.: gegen Feuer oder Sturmschäden versichert, der Firmenfuhrpark umfasst auch eine Kasko-Versicherung usw. aber wer versichert Ihre erbrachten Leistungen in Form der erstellten Rechnung? Konkret gefragt, wie sichern Sie sich gegen Forderungsausfällen ab?

Der Leistungsumfang der Versicherung umfasst die Absicherung von Forderungsausfällen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers.
 

  • Garantie-Versicherung

Die Garantie-Versicherung ist das Pendant zum Avalkredit.

Leider hat die Garantieversicherung noch nicht jene Marktdurchdrungenheit wie der Avalkredit. Denn sie besitzt einen großen Vorteil. Die Garantie-Versicherung belastet nicht Ihre Kreditlinie und somit auch nicht Ihren finanziellen Spielraum. Der Versicherer übernimmt als Garant die Haftung für eine Verbindlichkeit Ihrerseits gegenüber einem Dritten.

Je nach Bedarf ist die Garantieversicherung als  Deckungsrücklass, Haftrücklass, Gewährleistung oder Vertragserfüllung verwendbar.

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